DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) – Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine gesetzliche Vorgabe zur regelmäßigen Überprüfung elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Ziel dieser Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle durch fehlerhafte Geräte zu vermeiden und die Sicherheit für Mitarbeitende zu gewährleisten.
Welche Geräte müssen geprüft werden?
Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, das sind Geräte, die einen Stecker besitzen und regelmäßig bewegt oder transportiert werden. Beispiele hierfür sind:
- Computer, Monitore und Drucker
- Kaffeemaschinen und Küchengeräte
- Ladegeräte und Netzteile
- Elektrowerkzeuge und Maschinen
- Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
Ablauf der DGUV V3 Prüfung
- Sichtprüfung: Kontrolle auf äußere Schäden wie Kabelbrüche oder Risse im Gehäuse.
- Messungen: Prüfung von Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand und Ableitstrom.
- Funktionsprüfung: Sicherstellung, dass das Gerät einwandfrei funktioniert.
- Dokumentation: Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes Gerät eine Prüfplakette und einen Prüfbericht.
Prüffristen und Wiederholungsprüfungen
Die Häufigkeit der Prüfung ist gesetzlich geregelt und hängt von der Nutzung der Geräte ab. In Arbeitsbereichen mit hoher Belastung oder häufiger Nutzung sind kürzere Intervalle vorgeschrieben.

